11. Aril 2007
...Dr. Anke Schierholz (VG Bild-Kunst):

Appropriation Art und weitere juristische Unmöglichkeiten

Aus der zeitgenössischen Kunst ist die Verwendung vorhandenen Kultur- und Gedankenguts so wenig fortzudenken wie die damit einhergehende Infragestellung von Autorenschaft, Originalität und Urheberrecht. Künstlerische Praktiken wie zum Beispiel „Appropriation Art“, „Found Footage“ oder „Objects trouvés“ und Verfahren wie Collagieren, Mixen, Samplen und Wiederholen widersprechen oftmals der Idee von „Geistigem Eigentum“, der Forderung nach einem angeschlossenen Werk und eindeutiger Autorschaft. Aber das Urheberrecht kennt auch Ausnahmen (freie Bearbeitung, Fair Use) und in den letzten Jahren entstandene Lizenzmodelle wie „Creative Commons“ ermöglichen freiere Verfügbarkeit von Werken.

Die vermehrte Wahrnehmung und Kommerzialisierung geistiger Eigentumsrechte führt zu Einschränkungen künstlerischer Arbeit bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen sich bildende KünstlerInnen für ihre Arbeiten verantworten müssen.

Wie verhält sich der Schutz von geistigen Eigentumsrechten zur grundrechtlich festgeschriebenen „Freiheit der Kunst“? Welchen Interessen dienen die kürzlich vorgenommenene Änderungen im Urheberrecht? Mit welchen rechtlichen Problemen werden KünstlerInnen derzeit konfrontiert, und wie können sie damit umgehen? Sind Künstler zur Gewährleistung ihrer Einkünfte auf das Urheberrecht angewiesen? Welche ökonomischen Alternativen sind denkbar? Welche Rolle kann post-moderne Theorie in der aktuellen politischen Auseinadersetzung um das Urheberecht spielen? Diese und viele andere Fragen erörtert Vol#2 in Vorträgen, Aktionen, Performances, Dokumentationen und einer prozesshaft wachsenden Ausstellung, zu der alle Teilnehmenden beitragen.
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